Bayern: FFP2-Maskenpflicht gilt auch in Praxen
Katrin Schwabe-Fleitmann
Seit Montag (18. Januar 2021) ist in Bayern das Tragen einer FFP2-Maske nicht nur in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend. Betroffen sind nun auch die Praxen von Therapeuten. Das geht aus der neuesten Corona-Verordnung hervor, die die bayerische Staatsregierung kürzlich beschlossen hat. Darin heißt es, dass die Maskenpflicht ausgeweitet werde. „Dies schließt auch Arztpraxen sowie alle sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen…
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