Corona-Sonderregelungen für verordnete Leistungen bis Ende März verlängert
Aufgrund des anhaltenden dynamischen Infektionsgeschehens werden die geltenden Corona-Sonderregelungen für ärztlich verordnete Leistungen erneut verlängert – und zwar bis zum 31. März 2021. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute (21. Januar 2021) bekannt gegeben. Die Sonderregelungen umfassen insbesondere die Möglichkeit der Videobehandlung, das Ausstellen von Verordnungen nach telefonischer Anamnese, die verlängerten Vorlagefristen für Verordnungen von drei auf zehn Tage sowie…
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