Zum Hauptinhalt springen
iStock: porcorex

Übergangsregelungen für Genehmigung von langfristigem Heilmittelbedarf

Yvonne Millar Yvonne Millar
0 1 Minuten Lesezeit

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Heilmittel-Richtlinie am 1. Januar 2021 haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in den Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen Übergangsregelungen für die Genehmigung von langfristigem Heilmittelbedarf nach § 32 Absatz 1a SGB V aufgenommen. Genehmigungen eines langfristigen Heilmittelbedarfs durch die Krankenkassen bleiben über den 1. Januar 2021 bis zu ihrer…

Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service

Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten

Deine Meinung ist gefragt

Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.

Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.

Kommentar schreiben