Nach einiger Kritik von Therapeuten und Patientenverbänden wurde unter anderem Frage Nr. 9 zu Quittungen ersatzlos gestrichen. Somit bleibt für Physio- und Ergotherapeuten sowie Logopäden die Spalte Leistungserbringer im Bereich der Empfangsbestätigung auf der Rückseite der Verordnung leer, bis es neue Verträge gibt. Podologen hingegen tragen dort ihre Initialen ein.
Neu sind hingegen die Fragen Nr. 15, 16 und 17. Dabei geht es um Änderungen von ergänzenden Angaben zum Heilmittel, Bestätigungen von Patienten zum Beispiel auf einem Beiblatt sowie darum, ab wann bei der Dokumentation der Heilmittel auf der Rückseite Abkürzungen bzw. Wiederholungszeichen verwendet werden dürfen.
Den aktualisierten Fragen-Antworten-Katalog des GKV-Spitzenverbands finden Sie hier.
Außerdem interessant:
Physiotherapie-Rahmenverträge: Schiedsverfahren weiterhin ohne Ergebnis
Verordnen ohne wirtschaftliches Risiko