Auch Personen mit Krebserkrankungen, die sich nicht in Remission befinden oder deren Remissionsdauer unter fünf Jahren liegt, gehören nun zur Prioritätsgruppe zwei. Gleiches gilt für Patienten mit Diabetes mellitus mit einem HbA1c ≥58 mmol/mol bzw. ≥7,5 Prozent und für Menschen mit einem Body-Mass-Index über 40. Pflegebedürftige, die nicht in einer Einrichtung leben, sowie Schwangere dürfen nun zwei (vorher eine) enge Kontaktpersonen benennen, die dann ebenfalls mit „hoher Priorität“ geimpft werden.
Hintergrund für die Anpassung der Impfverordnung ist die Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffes und die damit verbundene Altersbegrenzung für dessen Einsatz. Da es nicht genügend Studiendaten gibt, die die Wirksamkeit bei älteren Menschen belegen, hat die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts eine Impfempfehlung nur für die Altersgruppe der 18- bis 64-Jährigen ausgesprochen.
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Guten Tag, Ich bin Selbsständig. Habe keine Angestellten. Fahre Hausbesuche.… Weiterlesen »