Therapeuten dürfen Corona-Tests nicht selbst vornehmen
Stand 16.02.2021: Das Bundesgesundheitsministerium hat die Corona-Testverordnung angepasst und stellt klar, dass „ausschließlich Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore oder Apotheken“ durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) mit der Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 beauftragt werden können (§ 6 Abs. 1). Zahnärzte, zahnärztlich geführte Einrichtungen und Apotheken dürfen nur PoC-Antigen-Tests durchführen.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
aber wir dürfen als Therapeuten doch Laien Selbsttest machen?
Wenn wir Therapeuten jetzt auch noch zu den Ärzten und… Weiterlesen »