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Therapeuten dürfen Corona-Tests nicht selbst vornehmen

Stand 16.02.2021: Das Bundesgesundheitsministerium hat die Corona-Testverordnung angepasst und stellt klar, dass „ausschließlich Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore oder Apotheken“ durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) mit der Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 beauftragt werden können (§ 6 Abs. 1). Zahnärzte, zahnärztlich geführte Einrichtungen und Apotheken dürfen nur PoC-Antigen-Tests durchführen.
Praxisorganisation in Corona-Zeiten: Teil 4 - Hausbesuche
© SusanneSchulz
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Tina
02.04.2021 14:03

aber wir dürfen als Therapeuten doch Laien Selbsttest machen?

Sabine Siebert
31.03.2021 9:29

Wenn wir Therapeuten jetzt auch noch zu den Ärzten und… Weiterlesen »

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