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Corona-Tests: Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist kein Arbeitslohn

Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Kosten für Covid-19-Tests Ihrer Mitarbeiter, handelt es sich dabei um keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das teilt das Bundesministerium der Finanzen in einem aktuellen Dokument „FAQ „Corona“ (Steuern)“ mit.
Gehalt zu spät gezahlt: Arbeitgeber muss Differenz beim Elterngeld erstatten
© Cunaplus_M.Faba
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