Kabinett verlängert Corona-Arbeitsschutzverordnung bis Ende April 2021
Yvonne Millar
Die aktuell gültige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wäre zum 15. März 2021 ausgelaufen. Nun hat das Bundeskabinett sie bis zum 30. April 2021 verlängert. Die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte bleiben damit weitgehend unverändert in Kraft, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt. Arbeitgeber sind damit weiterhin u.a. verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten, wenn dem keine zwingenden betrieblichen Gründe…
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