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Rahmenverträge Ergotherapie: Schiedsspruch, aber keine Preise festgelegt

Im Schiedsverfahren der Ergotherapeuten mit dem GKV-Spitzenverband hat es einen Schiedsspruch gegeben. Das teilt Christine Donner vom Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V. (bed) gestern (3. März 2021) mit. Doch fehlt, wie bei den Physiotherapeuten, hier ein wesentlicher Aspekt: Es wurden keine Preise festgelegt.
Rahmenverträge Ergotherapie: Schiedsspruch, aber keine Preise festgelegt
© iStock: Damir Kabhirov

„Stattdessen will uns dieser Schiedsspruch nötigen, unter Benennung einiger Einflussgrößen auf den Preis diesen mit dem GKV-Spitzenverband bis zum 01.04. auszuhandeln“, so Donner. Jener Versuch sei mit einem Angebot der Krankenkassen von 3,41 Prozent – das einer notwendigen und belegten Preissteigerung von 30 Prozent gegenüberstehe – gescheitert. Man werde nun in einem Eilverfahren die Nichtigkeit des Schiedsspruches feststellen lassen. „Daraufhin läuft das Schiedsverfahren weiter und endet mit der Festsetzung der Preise.“ Parallel dazu erfolge eine Klage, die die Folgefehler des Schiedsspruches zum Inhalte haben werde, da nicht davon auszugehen sei, dass die Preise leistungsgerecht und wirtschaftlich sein werden.

Das komplette Statement von Christine Donner finden Sie hier.

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Annett Nebel
21.03.2021 14:00

Ich möchte nicht unbedingt kommentieren, sondern habe eine Frage. Ich… Weiterlesen »

Verena Mühlenz
05.03.2021 18:48

Es ist einfach unglaublich, wie wir erst als systemrelevant ausgewiesen… Weiterlesen »

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