Zum Hauptinhalt springen
iStock: Damir Kabhirov

Rahmenverträge Ergotherapie: Schiedsspruch, aber keine Preise festgelegt

Yvonne Millar Yvonne Millar
2 1 Minuten Lesezeit

Im Schiedsverfahren der Ergotherapeuten mit dem GKV-Spitzenverband hat es einen Schiedsspruch gegeben. Das teilt Christine Donner vom Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V. (bed) gestern (3. März 2021) mit. Doch fehlt, wie bei den Physiotherapeuten, hier ein wesentlicher Aspekt: Es wurden keine Preise festgelegt. „Stattdessen will uns dieser Schiedsspruch nötigen, unter Benennung einiger Einflussgrößen auf den Preis diesen mit dem GKV-Spitzenverband bis zum 01.04. auszuhandeln“,…

Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service

Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten

Deine Meinung ist gefragt

Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.

Verena Mühlenz

Es ist einfach unglaublich, wie wir erst als systemrelevant ausgewiesen werden und danach verweigert man uns dann eine adäquate Bezahlung. Ich bin seit 20 Jahren selbstständig und konnte meine Praxis oft nur erhalten, weil mein Mann in einer anderen Firma angestellt war. Und darüber konnte ich in manchen Jahren Kredite aufnehmen um die Praxis weiter zu finanzieren. Ich habe mittlerweile 7 Angestellte und selbst arbeite ich fast nur noch für die Bürokratie.Kontrolle von den Ärzten die ständig fehlerhafte Verordnungen ausstellen . Kontrolle von irgendwelchen ICD 10 Codes die für uns völlig unnötig sind!
Wen sollen wir kontrollieren? Und warum? Und wer bezahlt uns die Zeit , die wir dafür brauchen ?
Es sollen Praxen erhalten bleiben auch auf dem Land . Nur wie soll das denn gehen?
Wir machen alle eine sehr guten Job , aber es reicht noch nicht mal für eine richtige Altersvorsorge.
Und von dem sogenannten durchschnittlichen Lohn in Deutschland von 3500 € sind wir weit entfernt.
Natürlich laufen uns die Mitarbeiter weg und arbeiten lieber in Kliniken die nach Tarif bezahlen und dann auch noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld bieten können.

Antworten

Annett Nebel

Ich möchte nicht unbedingt kommentieren, sondern habe eine Frage. Ich bin Inhaberin einer Praxis für Ergo- und Physiotherapie und wir haben einen KOOP-Vertrag mit einer Frühförderstelle.
Nun lehnen diese seit letzter Woche ( ohne Vorankündigung), unsere zur Abrechnung eingereichten Verordnungen ab, mit dem Verweis auf das gescheiterte Schiedsverfahren.
Sie wollen, wenn überhaupt, unsere Leistungen nur bis zum 31.12.2020 bezahlen, den "Rest" sollen wir offen lassen. Nun zum einen finde ich es nicht gut, dass uns das jetzt Mitte März mitgeteilt wird und auch erst bei Einreichung der VO. Wir rechnen nach 20 Behandlungen ab, was ziemlich viel Geld ist. Ich ging davon aus, dass solange es keinen gültigen neuen Rahmenvertrag gibt, der bisherige gilt.
Liege ich da falsch?
Die Konsequenz wäre ja dann, die Behandlungen der Frühförderkinder auszusetzen. Das wäre aber eine Katastrophe, da gerade diese Kinder es bitter nötig haben. Ganz abgesehen davon das wir in diesen Zeiten auf jeden Euro angewiesen sind.
Herr Buchner und seine Mitstreitrer*innen sind ja immer up to date und vielleicht können Sie uns mit einer Antwort helfen.

Wir wünschen einen angenehmen Wochenstart.

Mit freundlichen Grüßen,

das Team der ergoVitas und Annett Nebel (Inh.)

Antworten

Kommentar schreiben