G-BA: Podologen bei Zweitmeinung zu diabetischem Fuß einbeziehen
Auch Angehörige nichtärztlicher Fachberufe sollen in das Zweitmeinungsverfahren vor Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom einbezogen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung (18. März) entschieden, neben den Fachärzten u.a. auch Podologen oder Medizinische Fußpfleger zu diesen Beratungen hinzuzuziehen.

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