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Kinderkrankentage für 2021 erneut erhöht

Mit Inkrafttreten des erweiterten Infektionsschutzgesetzes am 24. April 2021 wurde die Zahl der Kinderkrankentage für 2021 erneut angehoben. Eltern haben nun Anspruch auf Kinderkrankengeld für 30 (vorher 20) Tage pro Elternteil und Kind. Für Alleinerziehenden sind es 60 Tage pro Kind. Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch von maximal 65 Tagen (Alleinerziehende 130 Tage).
Coronakrise und Arbeitsrecht
© iStock: FamVeld
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