Praxis zum Testzentrum machen
Praxisinhaber können nicht nur die eigenen Mitarbeiter auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen (up berichtete), Sie können diese Leistung auch Ihren Patienten und anderen Testwilligen anbieten und die Kosten mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV)abrechnen. Dafür müssen Sie sich als Testzentrum beauftragen und bei der KV registrieren lassen.

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