GKV-Spitzenverband aktualisiert eigenmächtig Fragen-Antworten-Katalog Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Katharina Münster
Am 25. Mai 2021 hat der GKV-Spitzenverband seinen aktualisierten Fragen-Antworten-Katalog (FAK) Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie veröffentlicht. Dieser gilt als Grundlage für die Prüfung von Verordnungen durch die Krankenkassen für alle Leistungen ab dem 16. März 2021. Der FAK beantwortet Fragen zu Themen wie Verordnungsberichte, Hausbesuche, Abrechnung nach „alten“ und „neuen“ Preisen, unvollständige Verordnungen u.v.m.. Beispiel: In dem FAK antwortet der GKV-Spitzenverband auf die…
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3 Kommentare
Helga Hüllenkrämer
Hallo, im Übrigen wird in den FAK des GKV-Spitzenverbands auch geklärt, dass der Anhang A nicht verändert werden darf. Daher von meiner Seite nochmals (ich habe vor drei Wochen bereits diesbezüglich die Hotline angerufen) die eindringliche Bitte, im Starke Praxis Programm den eingearbeiteten Anhang A vertragskonform zu gestalten. Eine Erweiterung des Textfeldes ist nicht zulässig und bedeutet, dass wir dieses Formular aus Starke Praxis nicht nutzen können und dürfen.
Ich bin auch nicht glücklich mit diesem Ultrakurzbericht, aber wenn ÄrztInnen wirklich an mehr Informationen interessiert sind, sollen sie zukünftig gerne einen ausführlichen Bericht anfordern. Wir machen uns doch völlig unglaubwürdig, wenn wir einerseits fordern, dass unsere Berichte angemessen vergütet werden und andererseits bereit sind, kostenlos mehr Leistung (siehe extrem erweitertes Textfeld) abzugeben.
Hallo, im Übrigen wird in den FAK des GKV-Spitzenverbands auch geklärt, dass der Anhang A nicht verändert werden darf. Daher von meiner Seite nochmals (ich habe vor drei Wochen bereits diesbezüglich die Hotline angerufen) die eindringliche Bitte, im Starke Praxis Programm den eingearbeiteten Anhang A vertragskonform zu gestalten. Eine Erweiterung des Textfeldes ist nicht zulässig und bedeutet, dass wir dieses Formular aus Starke Praxis nicht nutzen können und dürfen.
Ich bin auch nicht glücklich mit diesem Ultrakurzbericht, aber wenn ÄrztInnen wirklich an mehr Informationen interessiert sind, sollen sie zukünftig gerne einen ausführlichen Bericht anfordern. Wir machen uns doch völlig unglaubwürdig, wenn wir einerseits fordern, dass unsere Berichte angemessen vergütet werden und andererseits bereit sind, kostenlos mehr Leistung (siehe extrem erweitertes Textfeld) abzugeben.
Ingrid Carell
Ganz einfach: Wenn die über 50 000 ausführlichen Berichte, die mich persönlich viel Lebenszeit kosteten, endlich wenigstens mit 5 Euro bezahlt würden, wäre das mehr, als nix. Wenn ich den Ärzten, die meiner Arbeit seit vielen Jahren vertrauen, Anträge für solche Berichte um die Ohren haue und sie mit einem Zettel abspeise (Anhang A zu Anlage 1!), ändert sich garantiert das Verordnungsverhalten, denn ein ausführlicher Bericht, den ich übrigens schon immer so schrieb - "löst Kosten aus". Bisher waren es meine Lebenskosten.
Diese Auffassung diskutierte ich ausführlich mit der Geschäftsführung des dbl .
Mit freundlichen Grüßen,
Ingrid Carell
Ganz einfach: Wenn die über 50 000 ausführlichen Berichte, die mich persönlich viel Lebenszeit kosteten, endlich wenigstens mit 5 Euro bezahlt würden, wäre das mehr, als nix. Wenn ich den Ärzten, die meiner Arbeit seit vielen Jahren vertrauen, Anträge für solche Berichte um die Ohren haue und sie mit einem Zettel abspeise (Anhang A zu Anlage 1!), ändert sich garantiert das Verordnungsverhalten, denn ein ausführlicher Bericht, den ich übrigens schon immer so schrieb - "löst Kosten aus". Bisher waren es meine Lebenskosten.
Diese Auffassung diskutierte ich ausführlich mit der Geschäftsführung des dbl .
Mit freundlichen Grüßen,
Ingrid Carell
Ulrike Stanitzke
Sehr geehrte Frau Hüllenkrämer,
vielen Dank für Ihren Kommentar zum leidigen Thema Logopädie-Therapiebericht.
Sie haben vollkommen Recht, jetzt hat der GKV-Spitzenverband endlich im FAK geklärt, dass der Anhang A verbindlich zu nutzen ist. Diese Info ist neu, denn bisher hatte der GKV-Spitzenverband auf mehrfache Nachfrage erklärt, die Verbände würden ein ausfüllbares PDF zur Verfügung stellen. Das ja erstaunlicherweise nicht passiert, so hat die GKV das jetzt übernommen. Wir haben die Anforderung aufgenommen und werden Sie dann zu gegebener Zeit umsetzen. Die neuen Verträge gibt es seit dem 16.3., jetzt ist nach 2,5 Monaten geklärt, wie der Bericht nach Ansicht des GKV-Spitzenverbands auszusehen hat, wir arbeiten dann an dieser Zeitleiste weiter, so dass sie gegen Ende der Sommerferien den Anhang A entsprechend vorliegen haben sollten.
Da Sie eine Anmerkung zur Sinnhaftigkeit des Berichtes gemacht haben, erlaube ich mir ebenfalls, darauf einzugehen. Klar müssen Therapeuten für einen Bericht bezahlt werden. Und klar ist auch, dass bei mangelnder Zahlungsbereitschaft der Kassen eine mögliche Strategie darauf sein kann, die Leistung zu reduzieren. Aber doch nicht bitte nicht so: Der jetzt vorliegende Anhang A ist eine inhaltliche Bankrotterklärung, negiert alles, was wir in den vergangenen 20 Jahren über Therapieberichte gelernt haben und hilft keinem einzigen Arzt dabei seine Regressangst zu überwinden. Allein der Abschnitt „Empfehlung der Therapeutin oder des Therapeuten“ treibt mir die Schamesröte oder wechselweise die Zornesröte ins Gesicht. Inzwischen wissen wir doch alle, dass es beim Standard-Therapiebericht immer darum geht, das Feld „weiter so“ anzukreuzen, sondern einigermaßen plausibel für den Arzt darzulegen, was es für Vorteile hat, wenn er weiter verordnet. Darauf wird in der HeilM-RL selbst mehrfach sehr detailliert hingewiesen. In § 14 Abs. 1 wird betont, wie wichtig es ist das Ärzte und Therapeuten „eng zusammenarbeiten“. In § 2 Absätze 3 und 5 wird sehr ausführlich und ausdrücklich dargelegt, dass für die Verordnung von Heilmitteln die Berücksichtigung der individuellen Kontextfaktoren zwingend erfolgen muss. Das klappt eben nicht mit diesem erbärmlichen Anhang A.
Wenn man seine Leistung so weit reduziert, wie das beim Anhang A passiert ist, dann muss man sich schon fragen lassen, ob es nicht schlauer gewesen wäre, ganz auf diese Leistung zu verzichten.
Herzliche Grüße von der Kieler Förde
Ihr
Ralf Buchner
Sehr geehrte Frau Hüllenkrämer,
vielen Dank für Ihren Kommentar zum leidigen Thema Logopädie-Therapiebericht.
Sie haben vollkommen Recht, jetzt hat der GKV-Spitzenverband endlich im FAK geklärt, dass der Anhang A verbindlich zu nutzen ist. Diese Info ist neu, denn bisher hatte der GKV-Spitzenverband auf mehrfache Nachfrage erklärt, die Verbände würden ein ausfüllbares PDF zur Verfügung stellen. Das ja erstaunlicherweise nicht passiert, so hat die GKV das jetzt übernommen. Wir haben die Anforderung aufgenommen und werden Sie dann zu gegebener Zeit umsetzen. Die neuen Verträge gibt es seit dem 16.3., jetzt ist nach 2,5 Monaten geklärt, wie der Bericht nach Ansicht des GKV-Spitzenverbands auszusehen hat, wir arbeiten dann an dieser Zeitleiste weiter, so dass sie gegen Ende der Sommerferien den Anhang A entsprechend vorliegen haben sollten.
Da Sie eine Anmerkung zur Sinnhaftigkeit des Berichtes gemacht haben, erlaube ich mir ebenfalls, darauf einzugehen. Klar müssen Therapeuten für einen Bericht bezahlt werden. Und klar ist auch, dass bei mangelnder Zahlungsbereitschaft der Kassen eine mögliche Strategie darauf sein kann, die Leistung zu reduzieren. Aber doch nicht bitte nicht so: Der jetzt vorliegende Anhang A ist eine inhaltliche Bankrotterklärung, negiert alles, was wir in den vergangenen 20 Jahren über Therapieberichte gelernt haben und hilft keinem einzigen Arzt dabei seine Regressangst zu überwinden. Allein der Abschnitt „Empfehlung der Therapeutin oder des Therapeuten“ treibt mir die Schamesröte oder wechselweise die Zornesröte ins Gesicht. Inzwischen wissen wir doch alle, dass es beim Standard-Therapiebericht immer darum geht, das Feld „weiter so“ anzukreuzen, sondern einigermaßen plausibel für den Arzt darzulegen, was es für Vorteile hat, wenn er weiter verordnet. Darauf wird in der HeilM-RL selbst mehrfach sehr detailliert hingewiesen. In § 14 Abs. 1 wird betont, wie wichtig es ist das Ärzte und Therapeuten „eng zusammenarbeiten“. In § 2 Absätze 3 und 5 wird sehr ausführlich und ausdrücklich dargelegt, dass für die Verordnung von Heilmitteln die Berücksichtigung der individuellen Kontextfaktoren zwingend erfolgen muss. Das klappt eben nicht mit diesem erbärmlichen Anhang A.
Wenn man seine Leistung so weit reduziert, wie das beim Anhang A passiert ist, dann muss man sich schon fragen lassen, ob es nicht schlauer gewesen wäre, ganz auf diese Leistung zu verzichten.
Herzliche Grüße von der Kieler Förde
Ihr
Ralf Buchner