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iStock: deepblue4you

Podologen müssen bis zum 30. Juni neuen Vertrag anerkennen

Katrin Schwabe-Fleitmann Katrin Schwabe-Fleitmann
0 1 Minuten Lesezeit

Seit Anfang des Jahres haben die Berufsverbände der Podologen den ersten bundesweit einheitlichen Rahmenvertrag nach § 125 SGB V. Podologie-Praxen mit Kassenzulassung müssen den neuen Vertrag innerhalb von sechs Monaten schriftlich anerkennen. Wer die Frist bis zum 30. Juni 2021 nicht einhält, muss das Zulassungsverfahren für seine Praxis neu durchlaufen, erinnert der Deutsche Verband für Podologie. Ein Vordruck für die Anerkenntniserklärung findet sich auf der Website der ARGEn…

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