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Frist zum Nachweis des Masernschutzes bis Ende Dezember verlängert

Die Frist für den Nachweis eines Masernschutzes ist bis zum 31. Dezember verlängert worden. Nach dem Bundestag hat kürzlich auch der Bundesrat dem „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ zugestimmt. Im Masernschutzgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, galt noch eine Nachweisfrist bis zum 31. Juli 2021. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie jetzt verlängert (§ 20 Abs. 10 Satz Infektionsschutzgesetz).
Frist zum Nachweis des Masernschutzes bis Ende Dezember verlängert
© iStock: marchmeena29
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Karin Schiller-Moll
04.06.2021 20:28

Danke für die Info. Aber was bedeutet das jetzt für… Weiterlesen »

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