Corona-Arbeitsschutzverordnung: Neue Regeln seit 1. Juli 2021
Aufgrund des rückläufigen Infektionsgeschehens hat das Bundeskabinett die Corona-Arbeitsschutzverordnung angepasst: So gibt es seit 1. Juli keine Homeoffice-Pflicht mehr. Bestehen bleiben aber die regelmäßigen Testangebote und Kontaktbeschränkungen am Arbeitsplatz. Die neue Verordnung soll bis einschließlich 10. September 2021 gelten.

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