Auch bei der DGUV gelten seit 1. August 2021 neue Preise
Aufgrund der Preissteigerungen in der GKV hat auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Preise für physiotherapeutische Behandlungen zum 1. August 2021 angepasst. Die neuen Preise gelten für die sogenannten B-Positionen des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses. Anders als in der GKV können die neuen Preise bei der DGUV immer dann abgerechnet werden, wenn die erste Behandlung der Verordnung am 1. August 2021 oder danach erfolgte, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverbandes selbständiger Therapeuten (IFK).
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.