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Auch bei der DGUV gelten seit 1. August 2021 neue Preise

Aufgrund der Preissteigerungen in der GKV hat auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Preise für physiotherapeutische Behandlungen zum 1. August 2021 angepasst. Die neuen Preise gelten für die sogenannten B-Positionen des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses. Anders als in der GKV können die neuen Preise bei der DGUV immer dann abgerechnet werden, wenn die erste Behandlung der Verordnung am 1. August 2021 oder danach erfolgte, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverbandes selbständiger Therapeuten (IFK).
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© iStock: anyaberkut
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