Die Sonderregelungen für Praxen, die vom Hochwasser betroffen sind, wurden bis zum 30. September 2021 verlängert. Wie die Krankenkassenverbände und der GKV-Spitzenverband mitteilten, gehört dazu u.a., Heilmittelbehandlungen auch außerhalb der Praxisräume zu erbringen.
In ihrer Mitteilung geben die Krankenkassen auch Hinweise zur Abrechnung von Verordnungen, die hochwasserbedingt beschädigt oder verloren gegangen sind. Heilmittelpraxen, die die Originalverordnungen für vor Hochwasserbeginn durchgeführte Behandlungen verloren haben und für die keine „Ersatzverordnungen“, „Verordnungskopien“ und kein Abrechnungsdatensatz vorhanden sind, sollten sich bei ihrem Berufs- beziehungsweise Landesverband melden. Praxen, die keinem Berufsverband angehören, können sich direkt beim GKV-Spitzenverband unter heilmittel@gkv-spitzenverband.de melden.
Mehr dazu in der Mitteilung der GKV: https://tinyurl.com/xew2u3jn
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