Übergangsfrist für eAU bis Jahresende vereinbart
Katrin Schwabe-Fleitmann
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich mit dem GKV-Spitzenverband über eine Übergangsfrist für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) geeinigt. Zwar soll sie wie geplant am 1. Oktober 2021 starten, Arztpraxen, die nicht rechtzeitig mit der nötigen Technik ausgestattet sind, können aber weiterhin den „gelben Schein“ auf Papier nutzen, teilte die KBV mit. Trotz Übergangsregelung rät die KBV den Ärzten, sich zügig auf die Umstellung vorzubereiten und u. a. einen…
Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service
Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten
Auch interessant
12.06.2026
TI-Nutzung: bald mehr Rechte und Pflichten für Heilmittelerbringer
Aktuell geht es in den Medien viel um das neue GKV-Spargesetz. Es gibt aber auch einen Referentenent...
10.06.2026
QR-Zahlungen: weniger Hürden für Patienten – schnelles Geld für die Praxis
Ob Rechnungen an Privatpatient:innen oder Selbstzahler:innen oder auch für Ausfallgebühren und Zuzah...
05.06.2026
Lügen haben schnelle Leitungen
Eigentlich herrscht beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) gerade eine ruhige Phase. Die ...
Deine Meinung ist gefragt
Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.