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Beitragsbemessungsgrenze bleibt laut Referentenentwurf 2022 unverändert

Aus dem aktuellen Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geht hervor, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2022 voraussichtlich unverändert bei 58.050 Euro jährlich bleiben wird. Für Versicherte bedeutet das: Einkommen bis zu dieser Grenze ist beitragspflichtig. Für darüber liegende Einkommen werden keine Versicherungsbeiträge fällig.
Betriebsprüfung durch Finanzamt und Rentenversicherung
© Andrey Popov
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