up|unternehmen praxis

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt

Die epidemische Lage von nationaler Tragweite in Deutschland wird bis zum 24. November 2021 verlängert. Daran gekoppelt ist auch die Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die bisherigen Regelungen bleiben weitestgehend bestehen und wurden um wenige Neuerungen ergänzt, die zum 10. September in Kraft treten – u. a. um die Pflicht, Mitarbeiter über die Risiken einer Corona-Erkrankung und die bestehende Möglichkeit einer Impfung zu informieren.
Praxisorganisation in Corona-Zeiten: Teil 1 - Hygiene
© iStock: Yevhenii Orlov
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x