Corona-Impfung: Bundestag beschließt Auskunftspflicht für bestimmte Berufsgruppen
Beschäftigte in Pflegeheimen, Kitas und Schulen müssen ihrem Arbeitgeber künftig Auskunft darüber geben, ob sie gegen Covid-19 geimpft sind. Das hat der Bundestag gestern (7. September 2021) im Rahmen von Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen. Durch die Auskunft über den Impfstatus soll es Arbeitergebern ermöglicht werden, diesen bei der Organisation des Arbeitsalltags zu berücksichtigen und beispielsweise ungeimpfte Mitarbeiter, wenn möglich, in Bereichen mit weniger Personenkontakt einzusetzen.
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