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BFH: Bei Betriebsfeiern zählen die tatsächlich anwesenden Personen

Praxisinhaber, die dieses Jahr wieder Betriebsfeiern, wie eine Weihnachtsfeier, veranstalten möchten, sollten eines beachten: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Kosten der Feier nur steuerlich absetzbar sind, wenn sie 110 Euro pro Teilnehmer nicht übersteigen – die Gesamtkosten dürfen nur auf die wirklich anwesenden Personen aufgeteilt werden (Az: VI R 31/81).
BFH: Bei Betriebsfeiern zählen die tatsächlich anwesenden Personen
© GMVozd
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