Podologie-Verbände fordern konkrete Angaben zur Blankoverordnung
Die drei maßgeblichen Podologie-Verbände haben mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart, den Vertrag nach § 125a SGB V über die Erbringung von Leistungen auf Basis von Blankoverordnungen bis spätestens 31. Mai 2022 zu schließen. Dabei geht es den Verbänden um eine inhaltlich sinnvolle Ausformung des Vertrages. Diese erfordere weitere intensive Beratungen, wie es in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesverbandes für Podologie, des Verbands Deutscher Podologen (VDP) und des Deutschen Verbands für Podologie (ZFD) heißt.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.