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Weiterbildungen: Beantragung von Prämiengutscheinen nur noch bis Ende 2021

Noch bis zum 31. Dezember 2021 können Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen im Jahr höchstens 20.000 Euro beträgt und die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten, für eine berufsbezogene Weiterbildung eine Bildungsprämie beantragen. Der Staat übernimmt damit die Hälfte der Kosten für die Weiterbildung, maximal 500 Euro.
Fördergelder
© Stadtratte
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