3G am Arbeitsplatz: Lieferengpässe bei Tests dokumentieren
Stand 24.11.2021. Seit heute schreibt das Infektionsschutzgesetz für alle Arbeitsstätten die 3G-Regel vor. Für Praxen humanmedizinischer Heilberufe – zu denen auch Therapiepraxen zählen – geht das Gesetz noch einen Schritt weiter. Denn hier müssen auch geimpfte und genesene Mitarbeiter täglich einen Test nachweisen (wir berichteten). Doch aufgrund der plötzlich stark gestiegenen Nachfrage, sind nicht überall genug Tests verfügbar.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.