up|unternehmen praxis

Hygienepauschale bis zum 31. März 2022 verlängert

Stand 29.11.2021. Der Deutsche Bundestag hat kürzlich mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch eine erneute Verlängerung der Hygienepauschale beschlossen. Für den erhöhten Hygieneaufwand können Therapiepraxen nun noch bis zum 31. März 2022 einen zusätzlichen Betrag von 1,50 Euro pro Verordnung gegenüber den Krankenkassen abrechnen.
Bundesfinanzhof: Kein Aufschub von alten Steuerschulden wegen Corona
© bob_bosewell
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x