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Bundestag beschließt Impfpflicht für Therapeuten

Yvonne Millar Yvonne Millar
17 2 Minuten Lesezeit

Stand 10.12.2021. Der Bundestag hat heute (10. Dezember 2021) den gemeinsamen Gesetzesentwurf der Ampelparteien zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beschlossen. Damit müssen Personen, die in bestimmten Einrichtungen tätig sind, ab dem 15. März 2022 einen Corona-Impf- bzw. Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Die Regelung gilt auch für…

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17 Kommentare

Christiane Schubert

Was ist, wenn der Praxisinhaber ein Impfgegner ist. Wer kontrolliert das?

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Susanne Ritter-Parusel

Dann werde ich nach 26 Jahren meine Praxistür schließen... Hadere seit Jahren mit diesem Menschenverachtenden System und nun wurde mir die Entscheidung eben abgenommen....

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Sigrid Tinat

Toll, Menschen die besonders mit der Verantwortung und Eigenverantwortung Gesundheit umgehen werden jetzt in Bedrängnis gebracht. Das bedeutet , dass es wieder einige PT `s weniger geben wird. Wann wird öffentlich kommuniziert etwas für die Gesundheit zu tun als sich ständig mit Krankheit zu beschäftigen? Es wird höchste Zeit für ein Umdenken... nicht erst in 10 Jahren! Die Belastungsgrenze ist schon lange überschritten. Vielleicht sollten alle PT´s mal eine Woche streiken damit wir wahrgenommen werden und der Fokus nicht immer nur auf dem Pflegepersonal ruht?

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Axel

Nun ist es offiziell. Ein Berufsverbot für Therapeuten ohne 'Immunitätsnachweis'.
Das ist wahrlich starker Tobak. Haben wir doch von Beginn an alle geforderten Maßnahmen eingehalten. Ich halte diese 'friss oder stirb' - Taktik für mehr als Bedenklich. Mich würde es interessieren wie der Verband hier reagieren wird. Zeigt er Kante und stellt sich hinter seine Kollegen oder folgt er bedingungslos diesem politischem Diktat?

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deepsun

Gilt die Impfpflicht auch für Auszubildende der Heilberufe? Z.B. Auszubildende der Logopädie?

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Stanislav Karpov

Ja.. das ist nicht verkehrt. Wie wird mit der Therapeuten geregelt, die Patienten Zuhause beduchen ?

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Anne

Ich bin erstaunt, wie Sie Herr Buchner? die Impfpflicht pauschal auf die Therapeuten ausweiten. Das wurde so gar nicht beschlossen.
Beschlossen wurde diese Pflicht für das Klinikspersonal - Pflegeberufe u Ärzte, ebenso für die Pflegeberufe in Pflegeheimen und Arztpraxen.
Von Therapeuten war bei den Beschlüssen überhaupt nicht die Rede.
Es entsteht bei mir geradezu der Eindruck, dass Sie genau darauf warten und dies befürworten.

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Sandra Oerter

Eine Impfentscheidung mit der individuellen Risikoanalyse muss freiwillig bleiben - vor allem bei dieser genbasierten Immuntherapie mit Notfallzulassung, bei der der Nutzen mehr als fraglich ist - immunisierte Menschen erkranken trotzdem an Covid 19, geben das Virus weiter als einziger Vorteil könnten immunisierte Menschen einen leichteren Krankheitsverlauf haben. Ich werde mich, wie viele aus Pflege und Klinik, nicht zu etwas zwingen lassen, von demes vor der Wahl hieß, daß es auf keinen Fall dazu kommen würde. Auch wenn es für mich einen wirtschaftlchen Nachteil bedeuten würde, meine Gesundheit ist mir wichtiger und eventuelle Spätfolgen dieser Immuntherapie nicht absehbar. Wie sich das auf den jetzt schon gravierenden Pflegenotstand auswirkt, anscheinend ist Chaos von der Politik gewollt. Sonderbar auch, daß jetzt, nachdem über 70 % der Bevölkerung vollständig geimpft sind, die Menschen wohl noch kränker sind als letztes Jahr, vielleicht liegt es ja daran, daß die Impfung nicht funktioniert????

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M.R.

Es wird natürlich keine Impfpflicht in Deutschland geben!!!! Natürlich nicht...und siehe da, wir wurden wieder belogen. Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln....

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Yvonne Millar

Lieber Herr Karpov,

wir gehen davon aus, dass diese Regelung auch für Therapeuten gilt, die nur Hausbesuche machen. Sie zählen ebenfalls zu den Beschäftigten der Praxis. In der Gesetzesbegründung steht zudem: „Daher wird für solche Einrichtungen und Unternehmen, in denen sich typischerweise eine Vielzahl von besonders vulnerablen Personen aufhalten oder die von diesen Einrichtungen und Unternehmen versorgt werden, vorgeschrieben, dass dort tätige Personen geimpft oder genesen sein müssen oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen COVID-19 besitzen.“ Hausbesuchspatienten werden von der Praxis versorgt.

Viele Grüße

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Yvonne Millar

Vielen Dank für Ihre Frage. Die Nachweispflicht gilt für alle Personen, die in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen tätig sind, also auch für Auszubildende, Schüler und Praktikanten.

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Yvonne Millar

Liebe Anne,

Heilmittelpraxen zählen zu den im Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 20a Abs. 1 Satz 1 i) gelisteten Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe. Personen, die dort tätig sind, müssen ab dem 15. März 2022 entweder einen Corona-Impf- bzw. Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen.

Viele Grüße

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Sylvia Grewe

Das würde ich auch gerne wissen

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A.F.

Ich bin in meiner Praxis die einzige, die geimpft ist und respektiere die Entscheidung meiner Kolleginnen, es nicht zu tun. Wir testen täglich und sie halten sich strengstens an alle Vorlagen. Erstaunlicher Weise darf ich aber weiterhin Ungeimpfte und Ungenesene weiter behandeln.
Wenn es keine Ausnahmeregelungen geben wird, dann werden einige Praxen, so wie meine, schließen müssen.

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Ina G.

Ich finde bei Buchner gut, dass häufig Bezug zu Zusammenhängen und der Rechtslage hergestellt wird. Deshalb fände ich es auch für dieses Thema gut, wenn Buchner wertungsfrei die Hintergründe dieser Gesetzesanpassung erklären würde, z.B. wie lautet der Text und dazu, was bedeutet das für wen? Was sagt die Datenschutzverordnung dazu? Wer darf welche Daten erfragen und an wen weitergeben? Wer darf wen wie bestrafen?

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Maya

Ich frage mich wirklich worum es hier noch geht...Gesundheit scheint es nicht zu sein. Wir sind im Gesundheits-& Pflegesystem seit Jahren an der Grenze der Belastbarkeit. Ein langjähriger Kollege aus der Pflege sagte einmal zu mir:“Früher war die Devise in der Pflege immer „satt und sauber“ sollen die Gepflegten sein und heute müssen wir als Pflegepersonal entscheiden!“ Sprich „satt oder sauber“ und das war noch vor Corona. Aus meinem direkten Arbeitsumfeld weiß ich, dass z.B das Anreichen von Speisen im Pflegeheim überwiegend durch die Mitarbeiter des Sozialdienstes übernommen wird, obwohl es eigentlich nicht in ihren Tätigkeitsbereichen fällt. Wenn nun durch diese Impfpflicht weiteres Personal sowohl in der Pflege als auch in der sozialen Betreuung wegfällt möchte ich mir garnicht ausmalen wie die Versorgung der Pflegeheimbewohner in Zukunft ausfällt....“AUSFÄLLT“ hier im doppelten Sinne!!! Ich halte das für mindestens grob fahrlässig.

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Katharina Münster

Sehr geehrter Frau Greuli,

wir haben dazu gerade einen Themenschwerpunkt für die Januarausgabe erstellt. Vielleicht finden Sie dort alle Informationen, die Ihnen noch fehlen. Da die Impfpflicht gerade erst beschlossen wurde, gibt es auf einige Fragen leider noch keine konkreten Antworten. Wir versuchen, unsere Leser immer auf dem Laufenden zu halten.

Hier gelangen Sie zum Themenschwerpunkt: https://www.up-aktuell.de/themensammlung/2021/12/themenschwerpunkt-1-2022-impfen.html

Beste Grüße
Katharina Münster

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