Deutsche Rentenversicherung: Reha-Angebot für Covid-19-Erkrankte
Die Rentenversicherung ist als Kostenträger für Rehabilitationen dann zuständig, wenn Menschen in ihrer Erwerbsfähigkeit gefährdet sind – also wenn sich eine Corona-Erkrankung entsprechend auswirkt. Betroffene sollten einen Reha-Antrag stellen. Voraussetzungen für die Bewilligung sind eine positive Reha-Prognose und eine ausreichende Belastbarkeit des Patienten. Es ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Ärzte können den Reha-Antrag des Versicherten mit einem Befundbericht unterstützen (wird von der DRV mit 35 Euro honoriert), andere vorhandene Arzt- oder Krankenhausberichte sind beizufügen. Die DRV stellt weitere Informationen und Formulare auf ihrer Internetseite bereit.
Außerdem interessant:
Heilmitteltherapie spielt eine wichtige Rolle in einer Post-COVID-19-Reha
Neue S2k-Leitlinie zur Reha nach einer Corona-Infektion erschienen