Ergo: BMG lehnt Antrag zur Absetzung von Schiedsstellenmitgliedern ab
Katharina Münster
Mitte November hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über den Antrag des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland e. V. (BED) von Anfang Juli 2021 entschieden. Der BED hatte gefordert, sämtliche unparteiischen Schiedsstellenmitglieder und Schiedsstellenmitglieder des GKV-Spitzenverbandes „aus wichtigem Grund“ (§ 89 Absatz 7 SGB V) abzuberufen und damit aus ihren Ämtern zu entheben. Das BMG sieht jedoch keinen wichtigen Grund für eine Abberufung der Schiedsstellenmitglieder.…
Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service
Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten
Auch interessant
17.07.2026
Extrabudgetäre Verordnungen auf den Prüfstand?
„14 Jahre nach Einführung von LHB und BVB und zahlreiche Gesundheitsreformen später ist es aus Sicht...
01.07.2026
25 Jahre Heilmittel-Richtlinie: Herzlichen Glückwunsch
Wer in einer Ergotherapie-, Logopädie-, Physiotherapie- oder Podologie-Praxis arbeitet, kennt sie au...
26.06.2026
Ergotherapie: Vergütung steigt um 4,11 Prozent
Ab dem 1. Juli 2026 steigen die GKV-Preise für ergotherapeutische Maßnahmen um 4,11 Prozent. Das mel...
Deine Meinung ist gefragt
Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
1 Kommentar
Andrea Hombach
Wir haben sehr viel Hoffnung in die Schiedsverfahren gelegt um endlich etwas mehr Gerechtigkeit zu bekommen. Wozu braucht man Schiedsverfahren, wenn sich doch nichts verändert. Ich möchte an dieser Stelle mal die Waage ⚖ bei Gericht erkennen, die ausgeglichen stehen sollte.