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iStock: Aor Pattanawadee

Erhöhung einiger Beihilfesätze für Heilmittel zum 1. Januar 2022

Katrin Schwabe-Fleitmann Katrin Schwabe-Fleitmann
2 1 Minuten Lesezeit

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in der Bundesbeihilfeverordnung (BbhV) einige beihilfefähige Höchstbeiträge für Heilmittel erhöht. Diese steigen beispielsweise im Bereich Krankengymnastik und Manuelle Lymphdrainage. Neu hinzu kommt die Position „Physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person“. Hier liegt der beihilfefähige Höchstbetrag bei 55 Euro. Ergänzt werden auch Leistungen im Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und…

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Hartmut Göddel

Das ist sehr interessant, aber nicht informativ. Ich versuche verzweifelt die Unterschiedlichen Beihilfesätze Bund & Land zu finden. Vergütungssätze Bund, kein Problem aber Land kann ich nicht finden. Auch nicht ob die Vergütungssätze Land auch länderspezifisch (also von Land zu Land unterschiedlich oder Länderübergreifend einheitlich sind.

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Yvonne Millar

Guten Morgen Herr Göddel,

da haben Sie völlig recht. Es ist gar nicht so leicht, die Beihilfeverordnungen der Länder zu finden. Auf dieser Seite sind die aktuellen Beihilfeverordnungen der einzelnen Bundesländer recht gut verlinkt: https://beihilfe-partner.de/beihilfe/beihilfevorschriften/ Ich hoffe, Sie finden, was Sie suchen.

Viele Grüße

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