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Frist zum Nachweis der Masernimpfung läuft zum Jahresende aus

HINWEIS: Die Frist zum Nachweis der Masernimpfung wurde mittlerweile bis zum 31. Juli 2022 verlängert.
Stand 06.12.2021. Praxisinhaber aufgepasst: Die Frist für die Umsetzung der Masern-Impfpflicht läuft zum Jahresende ab. Ab dem 1. Januar 2022 müssen alle Personen, die nach 1970 geboren wurden und in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, einen Nachweis über die Impfung gegen Masern oder eine Immunität erbringen (wir berichteten). Diese Regelung gilt auch für selbstständige Physiotherapeuten und deren Mitarbeiter.
Verordnung: „Falsche“ Diagnose kein Grund für Absetzung
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