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G-BA: Corona-Sonderregelungen bis Ende März 2022 ausgeweitet

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (2. Dezember 2021) bekannt gegeben, dass er die zeitlich befristeten Corona-Sonderregelungen im Bereich der Arbeitsunfähigkeit und verordneten Leistungen bis Ende März 2022 verlängert. Er reagiere damit auf die sehr hohen Infektionszahlen, die zu niedrige bundesweite Impfquote und die hohen Belastungen für die Intensivstationen der Krankenhäuser.
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© tihanastocker
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