IfSG angepasst: Nur zwei Coronatests pro Woche für geimpfte und genesene Therapeuten verpflichtend
Stand 13.12.2021. Am Freitag (10. Dezember 2021) wurde das Infektionsschutzgesetz (IfSG) dahingehend angepasst, dass sich geimpfte und genesene Beschäftigte in Einrichtungen nach §28b Abs. 2 Satz 2 IfSG (zu denen auch Therapiepraxen zählen) nur noch zwei Mal pro Woche mittels Antigentests zur Eigenanwendung ohne Überwachung auf Corona testen müssen. Vorher sah das Gesetz auch für Geimpfte und Genesene eine tägliche Testpflicht vor. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte bereits am 3. Dezember 2021 eine Erleichterung der Testpflicht verkündet (wir berichteten).
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