Ab 16. März 2022: Praxisinhaber müssen ungeimpfte Mitarbeiter melden, aber nicht gleich entlassen
Praxisinhaber müssen die Immunitätsnachweise der Mitarbeiter, wie Impfausweise, Genesenennachweise und ärztliche Zeugnisse, bis zum 15. März 2022 kontrollieren. Kann ein Mitarbeiter keinen Nachweis erbringen oder besteht Zweifel an der Echtheit des Dokuments, muss der Praxisinhaber diese Personen beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Dieses tritt dann an die betroffenen Mitarbeiter heran.

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Und wenn der Praxisinhaber/in nicht geimpf ist?
Liebe Frau Grewe, die Impfpflicht gilt für alle in der… Weiterlesen »
Sehe ich das richtig?: somit darf der/die Mitarbeiter/in auch nach… Weiterlesen »
Guten Morgen, so lautet zumindest die Antwort des BMG auf… Weiterlesen »