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Ab 16. März 2022: Praxisinhaber müssen ungeimpfte Mitarbeiter melden, aber nicht gleich entlassen

Praxisinhaber müssen die Immunitätsnachweise der Mitarbeiter, wie Impfausweise, Genesenennachweise und ärztliche Zeugnisse, bis zum 15. März 2022 kontrollieren. Kann ein Mitarbeiter keinen Nachweis erbringen oder besteht Zweifel an der Echtheit des Dokuments, muss der Praxisinhaber diese Personen beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Dieses tritt dann an die betroffenen Mitarbeiter heran.
Corona-Impflicht: Das müssen Praxisinhaber jetzt tun
© Leonsbox
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Sylvia Grewe
19.01.2022 12:35

Und wenn der Praxisinhaber/in nicht geimpf ist?

Yvonne Millar
20.01.2022 9:14
Antworten an  Sylvia Grewe

Liebe Frau Grewe, die Impfpflicht gilt für alle in der… Weiterlesen »

Arnold
14.01.2022 15:30

Sehe ich das richtig?: somit darf der/die Mitarbeiter/in auch nach… Weiterlesen »

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