Der elektronische AU-Schein wird ab Juli 2022 verpflichtend
Ab dem 1. Juli 2022 wird die Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend für alle Arbeitgeber. Es ist vorgesehen, dass die Arbeitgeber, also auch die Praxisinhaber, dann von den Krankenkassen auf diesem Weg die Krankmeldung eines Mitarbeiters erhalten.
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