up|unternehmen praxis

Dauer des Genesenenstatus von sechs Monaten auf 90 Tage reduziert

Stand 18.01.2022. Ein Genesenennachweis im Sinne der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung gilt nur noch für 90 Tage nach Abnahme eines positiven PCR-Tests. Das teilt das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite mit. Bisher war ein Genesenennachweis sechs Monate gültig. Der Genesenenstatus beginnt 28 Tage nach dem positiven Testergebnis.
Umlagesätze für Minijobber seit 1. Oktober 2020 gestiegen
© fizkes
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x