RKI bezeichnet Personen mit zwei Impfungen als „grundimmunisiert“
Stand 20.01.2022. „RKI: Zweifach Geimpfte gelten nicht mehr als ‚vollständig geimpft‘“ – Schlagzeilen dieser Art finden sich derzeit überall. Sie sind auch nicht ganz falsch, können aber für Verwirrung sorgen, denn man könnte sie etwa so interpretieren, dass zweifach Geimpfte nicht mehr als „vollständig geimpft“ im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung gelten. Dem ist aber nicht so.

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