Verordnungsformular für medizinische Reha wird voraussichtlich ab Juli 2022 angepasst
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass eine geriatrische Reha künftig nach vertragsärztlicher Verordnung ohne die Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die Krankenkasse möglich sein soll. Die Änderung soll ab 1. Juli 2022 gelten. Der verordnende Arzt muss dann künftig die geriatrische Indikation überprüfen und den medizinischen Bedarf der geriatrischen Rehabilitation auf der Verordnung (Formular 61) dokumentieren. Darum wird diese angepasst, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilt.
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