G-BA: Podologische Nagelspangenbehandlung voraussichtlich ab Juli 2022 verordnungsfähig
Yvonne Millar
Die Nagelspangenbehandlung gilt derzeit als ärztliche Leistung. Doch das soll sich bald ändern, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilt. Denn sofern das Bundesgesundheitsministerium gegen den Beschluss des G-BA keine Einwände hat, können Ärzte die podologische Nagelspangenbehandlung voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 als Heilmittelleistung verordnen. Der G-BA hat in der Heilmittel-Richtlinie festgelegt, wann eine podologische Nagelspangenbehandlung ärztlich verordnet werden kann.…
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