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Verwaltungsgericht Berlin sieht Verkürzung des Genesenenstatus im Eilverfahren als rechtwidrig an

Stand: 18.02.2022. Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte im Januar entschieden, dass der Genesenenstatus von ungeimpften Personen nur noch 90 Tage gelten soll – statt wie zuvor 180 Tage. Diese bundesweite Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI sei jedoch rechtswidrig, urteilt das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
Verwaltungsgericht Berlin sieht Verkürzung des Genesenenstatus im Eilverfahren als rechtwidrig an
© iStock: utah778
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