BMG plant Verlängerung der Hygienepauschale bis September 2022
Auch über den 31. März 2022 hinaus sollen Heilmittelerbringer die Möglichkeit haben, die Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung mit der GKV abzurechnen. Das meldet das Deutsche Ärzteblatt und bezieht sich auf einen Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

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