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G-BA: Bei intensivpflichtigen Corona-Patienten gehört die telemedizinische Beratung nun zur Regelversorgung

Liegen Patienten mit einer Covid-19-Infektion auf der Intensivstation, können Krankenhäuser per Audio-Video-Übertragungen das Expertenwissen von Herz-Lungenzentren anfordern. Diese Corona-Sonderlösung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nun in die Regelversorgung überführt. Ärzte können sich so von Experten zu Therapieplanungen und Versorgung der Patienten beraten lassen.
G-BA: Bei intensivpflichtigen Corona-Patienten gehört die telemedizinische Beratung nun zur Regelversorgung
© iStock: Thurstan_Hinrichsen
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