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iStock: Thurstan_Hinrichsen

G-BA: Bei intensivpflichtigen Corona-Patienten gehört die telemedizinische Beratung nun zur Regelversorgung

Katharina Münster Katharina Münster
0 1 Minuten Lesezeit

Liegen Patienten mit einer Covid-19-Infektion auf der Intensivstation, können Krankenhäuser per Audio-Video-Übertragungen das Expertenwissen von Herz-Lungenzentren anfordern. Diese Corona-Sonderlösung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nun in die Regelversorgung überführt. Ärzte können sich so von Experten zu Therapieplanungen und Versorgung der Patienten beraten lassen. Laut Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, wurden intensivmedizinisch gute Erfahrungen mit den…

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