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GKV: Hygienepauschale zunächst nur bis 30. Juni 2022 verlängert

Inhaber von Heilmittelpraxen können auch über das Monatsende hinaus weiterhin für GKV-Patienten eine Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung abrechnen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Hygienepauschaleverordnung (HygPV) entsprechend angepasst und die Regelung zur Hygienepauschale bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Ohne die Anpassung wäre die Hygienepauschale zum 31. März 2022 ausgelaufen. Ursprünglich hatte eine Verlängerung bis 23. September 2022 im Raum gestanden.
Praxisorganisation in Corona-Zeiten: Teil 4 - Hausbesuche
© SusanneSchulz
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Helmut Balser
30.03.2022 22:55

Oh,das war jetzt aber knapp! Ich vermute,jeder hat damit gerechnet,… Weiterlesen »

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