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KBV: Behandlungsscheine für Geflüchtete aus der Ukraine

Die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Darüber informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Geflüchtete erhalten von den zuständigen Ämtern der Kommunen einen Behandlungsschein, mit dem sie einen Arzt aufsuchen können. Der behandelnde Arzt kann dann auch Heilmittel verordnen. Diese müssen - je nach Bundesland - vom zuständigen Sozialhilfeträger genehmigt werden.
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