Regelungen zu Kinderkrankentagen bis zum 23. September 2022 verlängert
Stand: 30.03.2022. Am 18. März 2022 wurde das Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen beschlossen. Darin wurde die bis zum 19. März 2022 geltende Regelung bezüglich des pandemiebedingten Kinderkrankengeldes bis zu 23. September 2022 verlängert.

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