Trotz Ende der Corona-Testpflicht: Kosten weiter abrechenbar
Seit dem 20. März 2022 besteht für Mitarbeiter in Heilmittelpraxen keine generelle Testpflicht mehr. Dennoch wird eine regelmäßige Testung auf Covid-19 im Rahmen der nationalen Teststrategie weiterhin empfohlen. Praxisinhaber können die Tests auch weiterhin mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen.
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