Nagelspangenbehandlung ab 1. Juli 2022 als Heilmittelleistung verordnungsfähig
Ab dem 1. Juli 2022 können Ärzte die podologische Nagelspangenbehandlung als Heilmittelleistung für GKV-Patienten verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits am 17. Februar 2022 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Dieser wurde nun im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit wie geplant Anfang Juli 2022 in Kraft.

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