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Nagelspangenbehandlung ab 1. Juli 2022 als Heilmittelleistung verordnungsfähig

Ab dem 1. Juli 2022 können Ärzte die podologische Nagelspangenbehandlung als Heilmittelleistung für GKV-Patienten verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits am 17. Februar 2022 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Dieser wurde nun im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit wie geplant Anfang Juli 2022 in Kraft.
Nagelspangenbehandlung ab 1. Juli 2022 als Heilmittelleistung verordnungsfähig
© Fotolia.com: rangizzz
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